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Anschrift: | Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe |
Telefon: | 072193650 |
Fax: | 072193651599 |
E-Mail: | posteingang@landratsamt-karlsruhe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal |
Telefon: | 07250770 |
Fax: | 072507775 |
E-Mail: | info@kraichtal.de |
Anschrift: | Friedrichstraße 67, 76669 Bad Schönborn |
Telefon: | 07253870250 |
Fax: | 07253870113 |
E-Mail: | info@bad-schoenborn.de |
Anschrift: | Bruchsaler Straße 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher |
Telefon: | 0725161749 |
Fax: | 0725161760 |
E-Mail: | gemeinde@ubstadt-weiher.de |
Anschrift: | Wieslocherstraße 21, 69231 Rauenberg |
Telefon: | 0622261914 |
Fax: | 0622261924 |
E-Mail: | rathaus@rauenberg.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim |
Telefon: | 072614040 |
Fax: | 07261404165 |
E-Mail: | rathaus@sinsheim.de |
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Östringen im Landkreis Karlsruhe gliedert sich in die Kernstadt und die Stadtteile Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg. Schon 764 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt und liegt am westlichen Rand des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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