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Sozialämter in Ubstadt-Weiher - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
2.26 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Bruchsaler Straße 1-3, 76698 Ubstadt-Weiher
Telefon:0725161735
Fax:0725161760
E-Mail:gemeinde@ubstadt-weiher.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Mo-Di 14.00-16.00 Uhr, Do 15.00-19.00 Uhr
Mi geschlossen
(10)
Sozialamt des Landkreises Karlsruhe
25.78 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Wolfartsweierer Straße 5, 76131 Karlsruhe
Telefon:072193665110
Fax:072193666999
E-Mail:sozialamt@landratsamt-karlsruhe.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Ubstadt-Weiher

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
5.24 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Friedrichstraße 67, 76669 Bad Schönborn
Telefon:072538700
Fax:07253870110
E-Mail:info@bad-schoenborn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(15)
Sozialamt
6.76 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Campus 1, 76646 Bruchsal
Telefon:0725179475
Fax:0725179353
E-Mail:familie-soziales@bruchsal.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
(3)
Sozialamt
7.09 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Rathausstraße 30, 76703 Kraichtal
Telefon:07250770
Fax:072507775
E-Mail:info@kraichtal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr
Mi geschlossen
(2)
Sozialamt
8.84 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Amalienstraße 1, 76689 Karlsdorf-Neuthard
Telefon:072514430
Fax:07251443270
E-Mail:gemeinde@karlsdorf-neuthard.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:00 Uhr, Di-Mi 13:30-16:00 Uhr
(2)
Sozialamt
10.79 km von Ubstadt-Weiher
Anschrift:Rathausstraße 2, 68789 Sankt Leon-Rot
Telefon:062275380
Fax:06227538268
E-Mail:gemeinde@st-leon-rot.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.30 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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