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Stadtkasse Gemeindeverwaltungsverband Besigheim

Marktplatz 12, 74354 Besigheim

(keine Bewertungen)
Telefon:071438078219
Fax:071438078261
E-Mail:stadtverwaltung@besigheim.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
Änderung meldenzur Webseite  

Die Stadtkasse Gemeindeverwaltungsverband Besigheim befasst sich im Allgemeinen mit der Beitreibung von Außenständen des Ortes. In diesem Zusammenhang kann die Kassenverwaltung auch als Vollstreckungsbehörde tätig sein.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Stadtkasse-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 48.9995567, Längengrad: 9.1412172

Stadtkasse Besigheim: Informationen zu Stadtkasse Gemeindeverwaltungsverband Besigheim

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Stadtkasse Gemeindeverwaltungsverband Besigheim. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Stadtkasse Gemeindeverwaltungsverband Besigheim können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Stadtkasse Besigheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

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Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.