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Fahrschule in Mundelsheim im Branchenbuch


Fahrschule Riedl im Branchenbuch Mundelsheim

Heinrich-Maulick-Str. 6, 74395 Mundelsheim


07143 9594214


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Riedl in Mundelsheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Riedl

Alle Infos, Kontaktdaten, Öffnungszeiten

Anschrift

StraßeHeinrich-Maulick-Str. 6
PLZ, Ort74395 Mundelsheim
Koordinaten48.9999,9.2074

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag19:00 -
Dienstaggeschlossen
Mittwoch19:00 -
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Schnellaktionen

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Mundelsheim befindet sich am Fluss Neckar zwischen Hessigheim und Pleidelsheim. Mundelsheim liegt direkt an der berühmten Württemberger Weinstraße mit ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten.

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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