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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Steinheim an der Murr

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Ludwigsburg
11.21 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg
Telefon:07141144383
E-Mail:gertrud.baumeister@landkreis-ludwigsburg.de
(0)
Integrationsbeauftragter Rems-Murr-Kreis
16.55 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon:071515011463
Fax:071515011152
E-Mail:integration@rems-murr-kreis.de
(0)
Stabsstelle Integration Heilbronn
18.95 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Marktplatz 11, 74072 Heilbronn
Telefon:07131564200
Fax:0713156164200
Anschrift:Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
Telefon:07112792410
Fax:07112792417
E-Mail:poststelle@jum.bwl.de
(1)
Referat für Integration Stuttgart
23.89 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Eberhardstr. 61, 70173 Stuttgart
Telefon:07112167896
Fax:07112165640
E-Mail:sip@stuttgart.de
(0)
Referat für Migration und Integration Esslingen
26.05 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Rathausplatz 2/3, 73728 Esslingen
Telefon:071135122876
E-Mail:referat-migration-integration@esslingen.de
(2)
Amt für Migration Schwäbisch Hall
36.65 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:0725179364
(3)
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Böblingen
38.24 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Parkstr. 16, 71034 Böblingen
Telefon:070316631222
Fax:070316631907
E-Mail:m.thies@lrabb.de
(5)
Integrationsbeauftragte Göppingen
40.72 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Freihofstr. 46, 73033 Göppingen
Telefon:07161650182
Fax:0716165098182
E-Mail:dhorvat@goeppingen.de
(7)
Integrationsbeauftragter Neckar-Odenwald-Kreis
42.64 km von Steinheim an der Murr
Anschrift:Neckarelzer Str. 5, 74821 Mosbach
Telefon:06261841420
Fax:06261844724
E-Mail:franz.brenneis@neckar-odenwald-kreis.de
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Steinheim an der Murr? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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