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Pressestellen in Rosenberg (Baden) - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Gemeindeverwaltungsverband Osterburken
4.36 km von Rosenberg (Baden)
Anschrift:Marktplatz 3, 74706 Osterburken
Telefon:0629140120
Fax:0629140130
E-Mail:info@osterburken.de
Öffnungs­zeiten:Montag - Freitag 8:30 - 12:00 Uhr Montag + Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Anschrift:Neckarelzer Str. 7, 74821 Mosbach
Telefon:06261840
Fax:06261844700
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Rosenberg (Baden)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Marktstr. 7, 74740 Adelsheim
Telefon:0629162000
Fax:06291620035
E-Mail:info@adelsheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Boxberg
12.42 km von Rosenberg (Baden)
Anschrift:Kurpfalzstr. 29, 97944 Boxberg
Telefon:0793060511
Fax:0793060529
E-Mail:stadt@boxberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Buchen (Odenwald)
12.94 km von Rosenberg (Baden)
Anschrift:Wimpinaplatz 3, 74722 Buchen (Odenwald)
Telefon:06281310
Fax:0628131151
E-Mail:stadt@buchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Burgweg 5, 74238 Krautheim
Telefon:062949814
Fax:062949848
E-Mail:stadt@krautheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
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Pressestelle Schöntal
14.25 km von Rosenberg (Baden)
Anschrift:Klosterhof 1, 74214 Schöntal
Telefon:07943910010
Fax:079431420
E-Mail:info@schoental.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8.30 - 12.00 & 14.00 - 16.00 Uhr, Do 8.30 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.30 - 12.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Rosenberg (Baden)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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