Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wasserturmweg 5, 73571 Göggingen |
Telefon: | 071757222 |
Anschrift: | Zeppelinstraße 2, 73575 Leinzell |
Telefon: | 071755484 |
Anschrift: | Bergstraße 5, 73575 Leinzell |
Telefon: | 071756108 |
Anschrift: | Bandelgasse 9, 73579 Schechingen |
Telefon: | 071756977 |
E-Mail: | kath.kindergarten-schechingen@t-online.de |
Anschrift: | Reuzenbrunnenweg 2, 73569 Eschach |
Telefon: | 071758338 |
Anschrift: | Hölderlinstraße 14, 73574 Iggingen |
Telefon: | 071751483 |
Anschrift: | Im Gänsegärtlein 17, 73574 Iggingen |
Telefon: | 071758554 |
Anschrift: | Schulweg 4, 73527 Täferrot |
Telefon: | 071759228480 |
Anschrift: | Bergle 3, 73572 Heuchlingen |
Telefon: | 071746091 |
Anschrift: | Schulstraße 5/1, 73453 Abtsgmünd |
Telefon: | 073666919 |
Göggingen liegt ca. 10 km nordöstlich von Schwäbisch Gmünd. Historisch sehr interessant ist die katholische Kirche St. Nikolaus, die in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erbaut wurde. Die Kirche...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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