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Sozialämter in Neresheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.18 km von Neresheim
Anschrift:Hauptstraße 20, 73450 Neresheim
Telefon:073268132
Fax:073268146
E-Mail:info@neresheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00-12.00 Uhr, Do 15.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
40.14 km von Neresheim
Anschrift:Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon:073615030
Fax:073615031477
E-Mail:info@ostalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Neresheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
6.5 km von Neresheim
Anschrift:Marktplatz 9, 89561 Dischingen
Telefon:07327810
Fax:073278143
E-Mail:info@dischingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr Fr 8-13 Uhr Do 14-18 Uhr
(5)
Sozialamt
11.71 km von Neresheim
Anschrift:Marktplatz 1, 73441 Bopfingen
Telefon:073628010
Fax:0736280199
E-Mail:infobopfingen@bopfingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Di 16.00-17.00 Uhr, Do 16.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
12.31 km von Neresheim
Anschrift:Ringstr. 35, 89428 Syrgenstein
Telefon:0907770941
Fax:0907770950
E-Mail:verwaltung@syrgenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
(18)
Sozialamt des Landkreises
15.81 km von Neresheim
Anschrift:Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213212299
Fax:073213212410
E-Mail:post@landkreis-heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(1)
Sozialamt
15.98 km von Neresheim
Anschrift:Marienplatz 6, 89426 Wittislingen
Telefon:09076950916
Fax:09076950999
E-Mail:zentrale@vg-wittislingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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