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Friedhofsämter in Obergröningen - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Mulfinger Straße 2, 73575 Leinzell
Telefon:07175998200
Fax:071759982010
E-Mail:info@leinzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Obergröningen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Abtsgmünd
6.93 km von Obergröningen
Anschrift:Rathausplatz 1, 73453 Abtsgmünd
Telefon:07366820
Fax:073668254
E-Mail:info@abtsgmuend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo, Di, Do 14.00-16.00 Uhr, Mi 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen
Telefon:0717170311
Fax:0717170382
E-Mail:info@mutlangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 53, 73540 Heubach
Telefon:07173914310
Fax:0717391431199
E-Mail:info@heubach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8:30-11:45 Uhr
Do 8:30-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
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Friedhofsverwaltung Gschwend
12.91 km von Obergröningen
Anschrift:Gmünder Straße 2, 74417 Gschwend
Telefon:079726810
Fax:0797268185
E-Mail:info@gschwend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
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Garten- und Friedhofsamt Schwäbisch Gmünd
13.23 km von Obergröningen
Anschrift:Marktplatz 7, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon:071716036710
Fax:071716036719
E-Mail:gartenundfriedhof@schwaebisch-gmuend.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 14:30-16:30 Uhr und Do 14:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Obergröningen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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