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Wohnungsämter in Baindt - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
Telefon:0751854212
Fax:0751854105
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
Weitere Behörden in der Nähe von Baindt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Glärnischstr. 1-3, 88045 Friedrichshafen
Telefon:075412040
Fax:075412048800
E-Mail:info@bodenseekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526348
Fax:07351525348
E-Mail:kreisbauamt@biberach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
Anschrift:Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bodensee)
Telefon:08382270313
Fax:08382270404
E-Mail:poststelle@landkreis-lindau.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Telefon:075318001401
Fax:075318001403
E-Mail:Baurechtundumwelt@LRAKN.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
(4)
Wohnungsverwaltung
41.54 km von Baindt
Anschrift:Ulmer Strasse 2 , 87700 Memmingen
Telefon:08331850409
Fax:08331850444
E-Mail:stadt@memmingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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