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Pressestellen in Hayingen - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten
Telefon:0737320510
Fax:0737320555
E-Mail:info@zwiefalten.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Bismarckstr. 47, 72764 Reutlingen
Telefon:071214801014
Fax:071214801804
E-Mail:presse@kreis-reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Hayingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Bachwiesenstr. 7, 72525 Münsingen
Telefon:07381182151
Fax:07381182101
E-Mail:stadt@muensingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo. - Do. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 18.30 Uhr, Fr. 8.00 - 12.30 Uhr
Anschrift:Marktstr. 1, 89597 Munderkingen
Telefon:07393598101
Fax:07393598130
E-Mail:rathaus@munderkingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 11.45 Uhr, Mo 14.00 - 16.00 Uhr, Mi 14.00 - 17.30 Uhr
(0)
Pressestelle Riedlingen
16.06 km von Hayingen
Anschrift:Marktplatz 1, 88499 Riedlingen
Telefon:0737118312
Fax:0737118355
E-Mail:info@riedlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00 -12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr
(0)
Pressestelle Trochtelfingen
16.88 km von Hayingen
Anschrift:Rathausplatz 9, 72818 Trochtelfingen
Telefon:071244829
Fax:071244848
E-Mail:info@stadt-trochtelfingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14:30-18:30 Uhr
Di 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14:30-16:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(0)
Pressestelle Engstingen
16.97 km von Hayingen
Anschrift:Kirchstr. 6, 72829 Engstingen
Telefon:0712993990
Fax:07129939999
E-Mail:info@engstingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Hayingen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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