Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurpfalzring 106, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215221545 |
E-Mail: | wohngeld-bafoeg@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Platz 3, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215838722 |
E-Mail: | Wohngeldstelle@heidelberg.de |
Anschrift: | Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06252150 |
Fax: | 06252155435 |
E-Mail: | info@kreis-bergstrasse.de |
Anschrift: | R 1, 12, 68161 Mannheim |
Telefon: | 06212937839 |
Fax: | 06212937861 |
E-Mail: | wohngeld@mannheim.de |
Anschrift: | Renzstraße 10, 74821 Mosbach |
Telefon: | 06261840 |
Fax: | 0626152120 |
E-Mail: | post@neckar-odenwald-kreis.de |
Anschrift: | Werner-von-Siemens-Straße 56, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062640 |
Fax: | 0606264212 |
E-Mail: | rathaus@erbach.de |
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Schönau im Rhein-Neckar-Kreis liegt am Südhang des Odenwaldes an der Steinach und wurde 1142 erstmals urkundlich genannt. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild, so die ehemalige...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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