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Forstämter in Schriesheim - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Forstbezirk Odenwald-Bergstraße
10.3 km von Schriesheim
Anschrift:Langenbachweg 9, 69151 Neckargemünd
Telefon:062215227629
Fax:0622152297600
E-Mail:forstamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Forstbezirk Kraichgau-Rheintal
10.3 km von Schriesheim
Anschrift:Langenbachweg 9, 69151 Neckargemünd
Telefon:062215227637
Fax:0622152297600
E-Mail:forstamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(30)
Kreisforstamt Rhein-Neckar-Kreis
10.3 km von Schriesheim
Anschrift:Langenbachweg 9, 69151 Neckargemünd
Telefon:062238665367600
Fax:0622386653697600
E-Mail:forstamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schriesheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Weberstr. 7, 69120 Heidelberg
Telefon:062215828000
Fax:06221584628000
E-Mail:landschaftsamt@heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Revierförsterei Birkenau
9.92 km von Schriesheim
Anschrift:Außerhalb Wildbahn 2, 68623 Lampertheim
Telefon:0620131600
Fax:062069452040
E-Mail:david.schmid@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
(6)
Straßen- und Grünflächenamt Mannheim
10.3 km von Schriesheim
Anschrift:Waldpforte 201 , 68305 Mannheim
Telefon:0621743176
Fax:0621744800
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Revierförsterei Schönbrunn
11.67 km von Schriesheim
Anschrift:Mümlingtalstr. 73, 64760 Oberzent
Telefon:01605339929
Fax:06068931140
E-Mail:Sarah.Buehler@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
(8)
Revierförsterei Neckarsteinach
11.79 km von Schriesheim
Anschrift:Mümlingtalstr. 73, 64760 Oberzent
Telefon:062297861
Fax:06068931140
E-Mail:Sascha.Bodamer-Greis@forst.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach telefonischer Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Schriesheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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