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Hochbauämter in Schriesheim - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Bauamt
4.09 km von Schriesheim
Anschrift:Friedrichstraße 28-30, 69198 Schriesheim
Telefon:06203602200
Fax:06203602191
E-Mail:zentrale@schriesheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mi 13.30 - 17.30 Uhr
Anschrift:Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg
Telefon:062215221295
Fax:0622152291456
E-Mail:baurechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 7:30-12 Uhr sowie Mi 7:30-17 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Schriesheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
4.38 km von Schriesheim
Anschrift:Rathausplatz 1, 69221 Dossenheim
Telefon:06221865142
Fax:06221865115
E-Mail:michael.huber@dossenheim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt
5.13 km von Schriesheim
Anschrift:Großsachsener Straße 14, 69493 Hirschberg an der Bergstraße
Telefon:0620159843
Fax:06201598843
E-Mail:gemeinde@hirschberg-bergstrasse.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
6.63 km von Schriesheim
Anschrift:Siedlungsstraße 35, 69517 Gorxheimertal
Telefon:06201294915
Fax:06201294929
E-Mail:sandra.bischoff@gorxheimertal.de
Öffnungs­zeiten:Mo.+ Do. 14.00-18.00 Uhr, Di. 8.30-12.00 Uhr, Fr. 7.30-11.00 Uhr
(1)
Technisches Bürgeramt (Hochbauamt)
7 km von Schriesheim
Anschrift:Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg
Telefon:062215825100
Fax:062215825390
E-Mail:technisches-buergeramt@heidelberg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
Anschrift:Rathausstraße 28, 69250 Schönau
Telefon:0622820721
Fax:062288505
E-Mail:post@stadt-schoenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Schriesheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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