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Gerichtsvollzieher in Aichhalden - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(32)
Obergerichtsvollzieher Kübler
0.65 km von Aichhalden
Anschrift:Mauerackerst. 9, 78733 Aichhalden
Telefon:07422567895
Fax:07422567896
Sprechzeiten:Mo 13:30 - 15:00 , Di 09:30 - 11:00
Anschrift:Mauserstr. 28, 78727 Oberndorf
Telefon:07423815259
Fax:07423815166
E-Mail:popoststelle@agoberndorf.justiz.bwl.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Gerichtsvollzieher Dresel
13.74 km von Aichhalden
Anschrift:Mauserstr. 28, 78727 Oberndorf
Telefon:07423815244
Fax:032121354151
Sprechzeiten:Di 10-11:30 Uhr
Do 13-14:30 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieherin Heimburger
13.74 km von Aichhalden
Anschrift:Mauserstr. 28, 78727 Oberndorf
Telefon:07423815244
Fax:032226415682
Sprechzeiten:Mi 10:30-11:30 Uhr und 13-14 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Aichhalden
(4)
Obergerichtsvollzieherin Hinneburg
14.35 km von Aichhalden
Anschrift:Hauptstraße 40, 77709 Wolfach
Telefon:07854987131
Sprechzeiten:Mi 15-16:30 Uhr
Do 9-10 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieher Hoch (Bezirk 6)
19.4 km von Aichhalden
Anschrift:Luisenstr. 10, 78098 Triberg
Telefon:0772221574
Sprechzeiten:Mo, Mi, Do 8-9 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieher Bergmann (Bezirk 2)
22.38 km von Aichhalden
Anschrift:Wilhelm-Binder-Str. 19, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon:077214096700
Sprechzeiten:Mo-Di 13:30-15 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieher Herzog (Bezirk 4)
22.38 km von Aichhalden
Anschrift:Wilhelm-Binder-Str. 19, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon:077219919867
Sprechzeiten:Mo+Mi 13:30-15 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieher Krüger (Bezirk 8)
22.38 km von Aichhalden
Anschrift:Wilhelm-Binder-Str. 19, 78048 Villingen-Schwenningen
Telefon:077214093480
Sprechzeiten:Di 13:30-15 Uhr
Do 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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