Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterstr. 3, 78727 Oberndorf am Neckar |
Telefon: | 07423771323 |
E-Mail: | baurechtsamt@oberndorf.de |
Anschrift: | Königstraße 36, 78628 Rottweil |
Telefon: | 0741244242 |
E-Mail: | kreisbauamt@landkreis-rottweil.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 72172 Sulz am Neckar |
Telefon: | 07454965035 |
E-Mail: | patricia.wohlschiess@sulz.de |
Anschrift: | Bruderschaftsgasse 4, 78628 Rottweil |
Telefon: | 0741494347 |
E-Mail: | ingrid.mager@rottweil.de |
Anschrift: | Berneckstraße 9, 78701 Schramberg |
Telefon: | 0742229295 |
E-Mail: | ludwig.hartmann@schramberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 6-16, 72160 Horb am Neckar |
Telefon: | 07451901122 |
E-Mail: | post@horb.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 72280 Dornstetten |
Telefon: | 0744396040 |
E-Mail: | baurechtsamt@gemeindeverwaltungsverband-dornstetten.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Oberndorf am Neckar im Landkreis Rottweil liegt zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb. 782 wurde der Ort erstmals urkundlich genannt und gliedert sich in die Stadtteile Aistaig, Altoberndorf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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