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Ausländerbehörden in Satteldorf - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07917557494
Fax:07917557495
E-Mail:info@lrasha.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Satteldorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(22)
Ausländeramt
26.49 km von Satteldorf
Anschrift:Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:0791751340
Fax:0791751409
E-Mail:info@schwaebischhall.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten des Rathauses:
Mo-Do 8:30-16 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
(48)
Ausländeramt des Landkreises
31.2 km von Satteldorf
Anschrift:Allee 17, 74653 Künzelsau
Telefon:07940181303
Fax:07940181214
E-Mail:info@hohenlohekreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(39)
Ausländeramt des Landkreises Ansbach
36.79 km von Satteldorf
Anschrift:Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Telefon:09814680
Fax:09814681119
E-Mail:poststelle@landratsamt-ansbach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(20)
Amt für Zuwanderung und Integration
38.06 km von Satteldorf
Anschrift:Marktplatz 30, 73430 Aalen
Telefon:07361521029
Fax:07361521935
E-Mail:auslaenderamt@aalen.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(21)
Ausländeramt des Landkreises
38.16 km von Satteldorf
Anschrift:Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon:071715031579
Fax:07171503581579
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8:15-11:45 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:15-11:11:45 Uhr
Do 8:15-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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