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Hochbauämter in Stimpfach - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Bauamt
8.29 km von Stimpfach
Anschrift:Marktplatz 1, 74564 Crailsheim
Telefon:079514030
Fax:079514031400
E-Mail:info@crailsheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Do 13.00 - 17.30 Uhr
Anschrift:Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall
Telefon:07917557241
Fax:07917557433
E-Mail:info@lrasha.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-15:30 Uhr und Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stimpfach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.65 km von Stimpfach
Anschrift:Hauptstraße 2, 74579 Fichtenau
Telefon:0796289229
Fax:0796289260
E-Mail:info@fichtenau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Bauamt
12.44 km von Stimpfach
Anschrift:Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen (Jagst)
Telefon:0796184260
Fax:0796184310
E-Mail:info@ellwangen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-14 Uhr
Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(1)
Bauamt
13.57 km von Stimpfach
Anschrift:Segringer Straße 30, 91550 Dinkelsbühl
Telefon:09851902311
Fax:09851902319
E-Mail:info@dinkelsbuehl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
(1)
Bauamt
13.8 km von Stimpfach
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 15, 91626 Schopfloch
Telefon:09857979516
Fax:09857979522
E-Mail:poststelle@schopfloch-mittelfranken.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Di 14 - 16 Uhr und Do 16 - 18 Uhr
(2)
Bauamt
14.39 km von Stimpfach
Anschrift:Rothenburger Str. 13, 91625 Schnelldorf
Telefon:07950980121
Fax:07950980133
E-Mail:poststelle@schnelldorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Mi 18.00 bis 20.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Stimpfach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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