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Anschrift: | Humboldtstr. 11, 78166 Donaueschingen |
Telefon: | 077219135200 |
Fax: | 077219136920 |
E-Mail: | s.jager@lrasbk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Goethestr. 7, 79822 Titisee-Neustadt |
Telefon: | 076121879513 |
Fax: | 076121875159 |
E-Mail: | forst.titisee-neustadt@lkbh.de |
Anschrift: | Im Tal 21, 78112 Sankt Georgen im Schwarzwald |
Telefon: | 077248849083 |
Fax: | 07412446085 |
E-Mail: | juergen.obergfell@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Waldstr. 10, 78048 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 07721821501 |
Fax: | 07721821507 |
E-Mail: | forstamt@villingen-schwenningen.de |
Anschrift: | Schondelgrund 8B, 78132 Hornberg |
Telefon: | 01752975499 |
Fax: | 07412446090 |
E-Mail: | joerg.fehrenbacher@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Tiefentalweg 4c, 79848 Bonndorf im Schwarzwald |
Telefon: | 0770391137 |
E-Mail: | friedrich.hugel@landkreis-waldshut.de |
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Furtwangen im Schwarzwald liegt ca. 25km westlich von Villingen-Schwenningen im mittleren Schwarzwald und wurde 1179 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist die Hochschule Furtwangen. Furtwangen liegt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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