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Friedhofsämter in Ostrach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Ostrach
4.07 km von Ostrach
Anschrift:Hauptstraße 19, 88356 Ostrach
Telefon:0758530016
Fax:0758530077
E-Mail:info@ostrach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ostrach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Saalplatz 7, 88271 Wilhelmsdorf
Telefon:075039210
Fax:07503921159
E-Mail:info@gemeinde-wilhelmsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 Uhr - 12.15 Uhr Mo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Do 15.00 Uhr - 18.00 Uhr
Anschrift:Kirchplatz 1, 88630 Pfullendorf
Telefon:07552251000
Fax:07552251009
E-Mail:info@stadt-pfullendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Hindenburgstraße 2, 88361 Altshausen
Telefon:0758492060
Fax:075841012
E-Mail:info@altshausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 90, 88512 Mengen
Telefon:075726070
Fax:07572607710
E-Mail:info@mengen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
Anschrift:Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau
Telefon:075812070
Fax:07581207865
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.15 Uhr sowie Di, Do 14.00 - 17.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Ostrach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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