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Tiefbauämter in Scheer - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen
Telefon:075711025101
Fax:075711025198
E-Mail:info@lrasig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Scheer

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß
Telefon:07351526344
Fax:07351525344
E-Mail:kreisbauamt@biberach.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-17 Uhr
Do 8-14 Uhr
(2)
Bauamt des Landkreises - Tiefbauamt
39.55 km von Scheer
Anschrift:Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
Telefon:0751854212
Fax:0751854105
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
Anschrift:Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen
Telefon:074619265701
Fax:074619263087
E-Mail:umwelt@landkreis-tuttlingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Anschrift:Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen
Telefon:07433921302
Fax:07433921319
E-Mail:bauamt@zollernalbkreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Tiefbauamt
45.78 km von Scheer
Anschrift:Gustav-Werner-Straße 25, 72762 Reutlingen
Telefon:071213032576
Fax:071213032272
E-Mail:tgu@reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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