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Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg in Stuttgart

Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart

(3.7 Sterne, 11 Bewertungen)
Telefon:07119213567
Fax:07119213400
E-Mail:poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de
Öffnungszeiten:Montag – Donnerstag: 09:00-11:30 Uhr; 14:00-15:00 Uhr, Freitag 09:00-11:30 Uhr
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Mahngericht-FAQ

Weitere Fragen

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Mahngericht Stuttgart: Informationen zu Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg in Stuttgart. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Zentrales Mahngericht Baden-Württemberg in Stuttgart können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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FAQ und Ratgeber Mahngericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Mahngericht

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.