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Landessozialgericht Baden-Württemberg in Stuttgart

Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart

(4.2 Sterne, 15 Bewertungen)
Telefon:07119210
Fax:07119212000
E-Mail:poststelle@lsgstuttgart.justiz.bwl.de
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Sozialgericht-FAQ

Weitere Fragen

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Sozialgericht Stuttgart: Informationen zu Landessozialgericht Baden-Württemberg

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FAQ und Ratgeber Sozialgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Sozialgericht

Als erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit kümmert sich das Sozialgericht (SG) um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Zuständigkeiten der Sozialgerichte

Sozialgerichte sind allgemein für Angelegenheiten zuständig, die im Sozialgerichtsgesetz festgeschrieben sind. Dies sind u. a. Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe sowie des sozialen Entschädigungsrechts.

Verhandelte Sozialversicherungsangelegenheiten

Vor dem Sozialgericht werden Rechtsstreitigkeiten in Sozialversicherungsangelegenheiten verhandelt. Das Sozialgericht entscheidet insofern über Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der privaten Pflegeversicherung.

Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) dient der Regelung von Gerichtsverfassung und Verfahrensrecht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. U. a. beinhaltet das SGG Angaben zu sozialgerichtlichen Instanzen und Zuständigkeiten der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und dem Bundessozialgericht.

Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit

Sozialgerichte bilden allgemein die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit, wohingegen die Landessozialgerichte als Berufungs- und Beschwerdeinstanz tätig werden. Das Bundessozialgericht in Kassel fungiert als Revisionsgericht.