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Lohnsteuerhilfe West (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Mühlstr. 18/1, 75223 Niefern-Öschelbronn
Telefon:07233944111
E-Mail:rolf.koenig@vlh.de
Anschrift:Burgtalstr. 10, 72800 Eningen
Telefon:071211477316
E-Mail:stefan.rossmann@vlh.de
Anschrift:Zaberfelder Str. 8/1, 74343 Sachsenheim
Telefon:070462222
Fax:070467773
E-Mail:christine.mallok@vlh.de
Anschrift:Hallenstr. 7, 73098 Rechberghausen
Telefon:071616549608
E-Mail:regina.hordt@vlh.de
Anschrift:Haghof 12, 73553 Alfdorf
Telefon:071825396611
E-Mail:madeleine.bareiss@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 39, 73092 Heiningen
Telefon:071619459468
E-Mail:silvia.kienle-kowollik@vlh.de
Anschrift:Werderstr. 24a, 75173 Pforzheim
Telefon:072314193085
E-Mail:manuel.vicente@vlh.de
Anschrift:Westliche Karl-Friedrich-Str. 61, 75172 Pforzheim
Telefon:072314432419
E-Mail:degitz.bernd@vlh.de
Anschrift:Am Kühlenberg 3, 72202 Nagold
Telefon:074526003530
E-Mail:thomas.ambacher@vlh.de
Anschrift:Port-Talbot-Str. 22, 74081 Heilbronn
Telefon:071317901199
Fax:071317901197
E-Mail:joachim.kunert@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in West? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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