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Lohnsteuerhilfe Ammerbuch

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Anschrift:Lettenstr. 16, 72119 Ammerbuch
Telefon:07032992344
Fax:07032992382
E-Mail:wolfgang.maurer@vlh.de
Anschrift:Lichtenberger Weg 1, 72070 Tübingen
Telefon:07071793253
E-Mail:beatrice.jung@vlh.de
Anschrift:Talstr. 13, 71088 Holzgerlingen
Telefon:070317216269
E-Mail:nico.altendorf@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Weigandt-Str. 26, 71034 Böblingen
Telefon:07031777795
E-Mail:severine.hermann@vlh.de
Anschrift:Schauinslandstr. 60, 71134 Aidlingen
Telefon:07034645727
E-Mail:diana.klestil@vlh.de
Anschrift:Wengertweg 15, 71134 Aidlingen
Telefon:070569656683
E-Mail:elisabeth.kersten@vlh.de
Anschrift:Am Kühlenberg 3, 72202 Nagold
Telefon:074526003530
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Anschrift:Pestalozzistr. 170, 72762 Reutlingen
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Anschrift:Bahnhofstr. 13, 72116 Mössingen
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Ammerbuch? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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