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Anschrift: | Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen |
Telefon: | 070712042553 |
Fax: | 0707120442223 |
E-Mail: | auslaenderamt@tuebingen.de |
Anschrift: | Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen |
Telefon: | 070712073121 |
Fax: | 070712075999 |
E-Mail: | post@kreis-tuebingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Aulberstraße 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214800 |
Fax: | 071214801800 |
E-Mail: | post@kreis-reutlingen.de |
Anschrift: | Oskar-Kalbfell-Platz 21, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071213035665 |
Fax: | 071213032278 |
E-Mail: | auslaenderbehoerde@reutlingen.de |
Anschrift: | Kirchgasse 2, 71083 Herrenberg |
Telefon: | 07032924204 |
E-Mail: | auslaenderamt@herrenberg.de |
Anschrift: | Parkstraße 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316630 |
Fax: | 070316631483 |
E-Mail: | posteingang@lrabb.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 27, 71032 Böblingen |
Telefon: | 070316691495 |
Fax: | 070316691529 |
E-Mail: | auslaenderamt@boeblingen.de |
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Tübingen im gleichnamigen Landkreis ist sehr als Universitätsstadt bekannt und liegt im Neckartal, ca. 40km südlich von Stuttgart. 1231 wurde der Ort schon urkundlich mit Stadtrechten genannt und genießt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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