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Ausländerbehörden in Tübingen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(36)
Ausländeramt
0 km von Tübingen
Anschrift:Schmiedtorstraße 4, 72070 Tübingen
Telefon:070712042553
Fax:0707120442223
E-Mail:auslaenderamt@tuebingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(40)
Ausländerbehörde des Landkreises
1.92 km von Tübingen
Anschrift:Wilhelm-Keil-Straße 50, 72072 Tübingen
Telefon:070712073121
Fax:070712075999
E-Mail:post@kreis-tuebingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Tübingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(34)
Ausländeramt des Landkreises Reutlingen
11.86 km von Tübingen
Anschrift:Aulberstraße 27, 72764 Reutlingen
Telefon:071214800
Fax:071214801800
E-Mail:post@kreis-reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(38)
Ausländerbehörde
12.14 km von Tübingen
Anschrift:Oskar-Kalbfell-Platz 21, 72764 Reutlingen
Telefon:071213035665
Fax:071213032278
E-Mail:auslaenderbehoerde@reutlingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(32)
Ausländerbehörde
15.62 km von Tübingen
Anschrift:Kirchgasse 2, 71083 Herrenberg
Telefon:07032924204
E-Mail:auslaenderamt@herrenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr
(53)
Ausländerbehörde des Landkreises
18.1 km von Tübingen
Anschrift:Parkstraße 16, 71034 Böblingen
Telefon:070316630
Fax:070316631483
E-Mail:posteingang@lrabb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(19)
Ausländerbehörde
18.27 km von Tübingen
Anschrift:Bahnhofstraße 27, 71032 Böblingen
Telefon:070316691495
Fax:070316691529
E-Mail:auslaenderamt@boeblingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-16 Uhr
Di+Do 8-18 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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