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Sozialämter in Geisingen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
2.08 km von Geisingen
Anschrift:Hauptstraße 36, 78187 Geisingen
Telefon:0770480720
Fax:077048077020
E-Mail:k.ball@geisingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 14-17 Uhr
Do 14-18 Uhr
(7)
Sozialamt des Landkreises
14.97 km von Geisingen
Anschrift:Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen
Telefon:074619264019
Fax:074619264099
E-Mail:sozialamt@landkreis-tuttlingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-12:30 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Geisingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
9.78 km von Geisingen
Anschrift:Marktstraße 1, 78250 Tengen
Telefon:07736923331
Fax:07736923340
E-Mail:stadt@tengen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 und Do 14.00-18.00 Uhr
(6)
Sozialamt
11.04 km von Geisingen
Anschrift:Hauptstraße 97, 78176 Blumberg
Telefon:0770251141
Fax:0770251105
E-Mail:info@stadt-blumberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr
Di-Mi 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(5)
Sozialamt
11.22 km von Geisingen
Anschrift:Marktplatz 4, 78234 Engen
Telefon:07733502214
Fax:07733502299
E-Mail:rathaus@engen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Mi. 14:00 - 18:00 Uhr
(5)
Sozialamt
12.22 km von Geisingen
Anschrift:Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen
Telefon:0771857282
E-Mail:nicole.nivoley@donaueschingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
15.07 km von Geisingen
Anschrift:Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim
Telefon:07726666398
Fax:07726666800
E-Mail:rathaus@bad-duerrheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8.30-12.00 Uhr, Mi 14.00-17.45 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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