Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 36, 78187 Geisingen |
Telefon: | 077048070 |
Fax: | 0770480732 |
E-Mail: | info@geisingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 1, 78250 Tengen |
Telefon: | 07736923326 |
Fax: | 07736923340 |
E-Mail: | e.unger@tengen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 97, 78176 Blumberg |
Telefon: | 0770251135 |
Fax: | 0770251105 |
E-Mail: | info@stadt-blumberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 11, 79234 Engen |
Telefon: | 077335020 |
Fax: | 07733502299 |
E-Mail: | rathaus@engen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen |
Telefon: | 0771857131 |
Fax: | 07718576131 |
E-Mail: | stadt@donaueschingen.de |
Anschrift: | Luisenstr. 4, 78073 Bad Dürrheim |
Telefon: | 07726666741 |
Fax: | 07726666800 |
E-Mail: | rathaus@bad-duerrheim.de |
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Geisingen im Landkreis Tuttlingen liegt an der Donau in der Baar und gliedert sich in Geisinden, Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen. Schon 764 wurde der Ort erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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