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Hochbauämter in Petersdorf (Schwaben) - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
4.82 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Marktplatz 1, 86447 Aindling
Telefon:08237960726
Fax:08237960750
E-Mail:info@vg-aindling.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr, Do. 13.30 - 18.00 Uhr
(1)
Hochbauamt des Landkreises
11.85 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Münchener Str. 9, 86551 Aichach
Telefon:0825192326
Fax:0825192375
E-Mail:poststelle@lra-aic-fdb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Petersdorf (Schwaben)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
5.99 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Hauptstraße 93, 86568 Hollenbach
Telefon:0825799960
Fax:08257999640
E-Mail:info@gemeinde-hollenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(1)
Bauamt
7.6 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Hauptstr. 1, 86508 Rehling
Telefon:0823796050
Fax:08237960550
E-Mail:info@gemeinde-rehling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(1)
Bauamt
7.68 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Zisterzienserplatz 2, 86570 Inchenhofen
Telefon:08257999715
Fax:08257999720
E-Mail:buergermeister@inchenhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Mi 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
8.12 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Marktplatz 18, 86554 Pöttmes
Telefon:082539998310
Fax:082539998500
E-Mail:poststelle@vg-poettmes.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
(1)
Bauamt
8.24 km von Petersdorf (Schwaben)
Anschrift:Mühlweg 2, 86444 Affing
Telefon:08207960030
Fax:082078645
E-Mail:gemeinde@affing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Petersdorf (Schwaben)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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