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Ausländerbehörden in Todtenweis - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Münchener Str. 9, 86551 Aichach
Telefon:0825192106
Fax:0825192382
E-Mail:poststelle@lra-aic-fdb.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Todtenweis

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(35)
Ausländerbehörde
16.2 km von Todtenweis
Anschrift:An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
Telefon:08213242498
Fax:08213242402
E-Mail:buergeramt@augsburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(29)
Ausländerbehörde des Landkreises Augsburg
16.88 km von Todtenweis
Anschrift:Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg
Telefon:082131020
Fax:082131022209
E-Mail:info@LRA-a.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(46)
Ausländeramt des Landkreises
25.33 km von Todtenweis
Anschrift:Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth
Telefon:090674156
E-Mail:auslaenderamt@lra-donau-ries.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(34)
Ausländeramt des Landkreises
30.6 km von Todtenweis
Anschrift:Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau
Telefon:08431570
Fax:0843157205
E-Mail:auslaenderamt@neuburg-schrobenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 7:30-12 Uhr und 12:45-16 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
(19)
Ausländeramt des Landkreises
33.32 km von Todtenweis
Anschrift:Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau
Telefon:0907151108
Fax:0907151101
E-Mail:poststelle@landratsamt.dillingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-12 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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