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Katasterämter im Landkreis Amberg-Sulzbach - Öffnungszeiten

Info zu Katasteramt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Katasteramt Amberg
10.08 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Kirchensteig 1, 92224 Amberg
Telefon:09621965430
Fax:096219654320
E-Mail:poststelle@adbv-am.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-15 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Amberg-Sulzbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(12)
Katasteramt Neumarkt i.d.OPf.
28.38 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Woffenbacher Straße 32, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Telefon:091814670
Fax:09181467200
E-Mail:poststelle@adbv-nm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 08.00-12.30 Uhr
Do 08.00-15.00 Uhr
Fr 08.00-12.30 Uhr
(2)
Vermessungsamt Nabburg
32.87 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Obertor 12, 92507 Nabburg
Telefon:0943324050
Fax:09433240549
E-Mail:poststelle@adbv-nab.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-13 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(7)
Katasteramt Weiden
40.12 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Gabelsbergerstraße 2, 92637 Weiden i.d.OPf.
Telefon:09616318360
Fax:096163183610
E-Mail:poststelle@adbv-wen.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-15 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
(26)
Katasteramt Nürnberg
45.6 km von Amberg-Sulzbach
Anschrift:Flaschenhofstraße 59, 90402 Nürnberg
Telefon:09114625950
Fax:091146259526
E-Mail:poststelle@adbv-n.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Katasteramt Amberg-Sulzbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Katasteramt

Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Führung des Liegenschaftskatasters

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.

Katastervermessungen

Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.

Organisation der Vermessungsämter in Deutschland

In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.

Bodenordnungsverfahren

Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.

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