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Hochbauämter in Weigendorf - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
3.92 km von Weigendorf
Anschrift:Am Rathaus 1, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Telefon:09663913028
Fax:09663913030
E-Mail:info@vg-neukirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 8-13:30 Uhr
Do 13-18:30 Uhr
Anschrift:Zeughausstraße 2, 92224 Amberg
Telefon:0962139551
Fax:0962139698
E-Mail:abteilung3@amberg-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Weigendorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.39 km von Weigendorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 91224 Pommelsbrunn
Telefon:09154919811
Fax:09154919822
E-Mail:info@pommelsbrunn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
8.09 km von Weigendorf
Anschrift:Hersbrucker Straße 6, 91230 Happurg
Telefon:09151838323
Fax:09151838383
E-Mail:info@happurg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
9.73 km von Weigendorf
Anschrift:Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang
Telefon:0966691310
Fax:09666913125
E-Mail:kontakt@vgib.bayern
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt
11.07 km von Weigendorf
Anschrift:Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck
Telefon:09151735301
Fax:091517359301
E-Mail:m.seifried@hersbruck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
11.36 km von Weigendorf
Anschrift:Hirschbachstraße 8, 92265 Edelsfeld
Telefon:0966591330
Fax:09665913322
E-Mail:gemeinde@edelsfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8.00 - 13.30 Uhr, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Mi-Fr 8.00 - 12.00 und Do 14.00 - 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Weigendorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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