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Fahrschule in Aschaffenburg im Branchenbuch


Fahrschule Acker in Aschaffenburg im Branchenbuch Aschaffenburg

Alexandrastraße 11, 63739 Aschaffenburg


06021 22955


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Acker in Aschaffenburg in Aschaffenburg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Acker in Aschaffenburg

Bitte kontaktieren Sie uns!

Herzlich willkommen bei der Fahrschule Acker in Aschaffenburg!

Bereits seit mehr als 30 Jahren bereiten wir Fahrschüler erfolgreich auf die Führerscheinprüfung vor.

Wir bilden in den Klassen M, A1, A Adirekt, B, BE und L aus und bereiten unsere Schüler in Aschaffenburg und Schöllkrippen, mit einer gezielten Schulung und professionellen Fahrunterricht auf die Prüfung vor.

Gerne informieren wir Sie persönlich.
Rufen Sie uns an oder schauen Sie einfach in unseren Schulungsräumen in Aschaffenburg und Schöllkrippen vorbei.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihre Fahrschule Acker!

Anschrift

StraßeAlexandrastraße 11
PLZ, Ort63739 Aschaffenburg
Koordinaten49.9723,9.15053
KFZ-Navigation49.9723,9.15053

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag15:00 - 20:00
Dienstag14:00 - 16:00
Mittwoch15:00 - 20:00
Donnerstag14:00 - 16:00
Freitag14:00 - 16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Büro- und Schulungszeiten

Weitere Informationen

StichwörterAuto Fahrerschein, Fahrschulen, Führerscheinklasse 1A, Führerscheinklasse A, Führerscheinklasse A2, Führerscheinklasse AM, Führerscheinklasse B, Führerscheinklassen 1A, Führerscheinklassen A, Führerscheinklassen A2, Führerscheinklassen AM, Führerscheinklassen B, KFZ Führerschein, Mofaführerschein, Motorradführerschein, Rollerführerschein
DienstleistungenAutoführerschein, Mofaführerschein, Motorradführerschein, Rollerführerschein

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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