Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach |
Telefon: | 09725710117 |
Fax: | 09725710127 |
E-Mail: | oerlenbach@oerlenbach.de |
Anschrift: | Obere Marktstraße 6, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718014180 |
Fax: | 09718013333 |
E-Mail: | info@kg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kissinger Str. 1, 97720 Nüdlingen |
Telefon: | 0971727124 |
Fax: | 0971727120 |
E-Mail: | info@nuedlingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718073100 |
Fax: | 09718074444 |
E-Mail: | bauverwaltung@stadt.badkissingen.de |
Anschrift: | Martin-Werner-Platz, 97490 Poppenhausen |
Telefon: | 09725711025 |
Fax: | 09725711050 |
E-Mail: | info@poppenhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97456 Dittelbrunn |
Telefon: | 09725712423 |
Fax: | 09725712497 |
E-Mail: | info@dittelbrunn.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 97711 Maßbach |
Telefon: | 0973589115 |
Fax: | 0973589197 |
E-Mail: | zentrale@massbach.de |
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Oerlenbach liegt im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen. Die Gemeinde besteht aus 4 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 953 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zähen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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