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Nachlassgerichte in Wildflecken - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Nachlassgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Nachlassgericht Fulda
22.93 km von Wildflecken
Anschrift:Königstr. 38, 36037 Fulda
Telefon:06619242300
Fax:06619242400
E-Mail:verwaltung@ag-fulda.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Bad Kissingen
25.43 km von Wildflecken
Anschrift:Maxstr. 27, 97688 Bad Kissingen
Telefon:097182080
Fax:09718208101
E-Mail:poststelle@ag-kg.bayern.de
(9)
Nachlassgericht Bad Kissingen Nebenstelle
25.5 km von Wildflecken
Anschrift:Von-Hessing-Str. 7, 97688 Bad Kissingen
Telefon:097182080
Fax:09718208101
E-Mail:poststelle@ag-kg.bayern.de
(0)
Nachlassgericht Hünfeld
33.59 km von Wildflecken
Anschrift:Hauptstr. 24, 36084 Hünfeld
Telefon:0665260001
Fax:06652600222
E-Mail:redaktion@ag-huenfeld.justiz.hessen.de
(0)
Nachlassgericht Gemünden am Main
37.65 km von Wildflecken
Anschrift:Friedenstr. 7, 97737 Gemünden am Main
Telefon:093518090
Fax:09351809117
E-Mail:poststelle@ag-gem.bayern.de
(0)
Nachlassgericht Schweinfurt
46.04 km von Wildflecken
Anschrift:Rüfferstr. 1, 97421 Schweinfurt 
Telefon:097215420
Fax:09721542190
E-Mail:poststelle@ag-sw.bayern.de
(0)
Nachlassgericht Bad Hersfeld
55.48 km von Wildflecken
Anschrift:Dudenstr. 10, 36251 Bad Hersfeld
Telefon:066212030
Fax:06621203402
E-Mail:verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de
(29)
Nachlassgericht Bad Salzungen
55.66 km von Wildflecken
Anschrift:Kirchplatz 6-8, 36433 Bad Salzungen
Telefon:0369555660
Fax:03695556611
E-Mail:poststelle@agslz.thueringen.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Nachlassgericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.

Örtliche Zuständigkeiten der Nachlassgerichte

In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.

Testamentsvollstreckung

Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.

Erbausschlagung

Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.

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