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Anschrift: | Karl-Lederer-Platz 1, 82538 Geretsried |
Telefon: | 0817162980 |
Fax: | 081716298501 |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 080415050 |
Fax: | 08041505260 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Beuerberger Str. 10, 82547 Eurasburg |
Telefon: | 08179947616 |
Fax: | 08179947629 |
E-Mail: | mackiewicz@eurasburg.de |
Anschrift: | Marienplatz 1, 82515 Wolfratshausen |
Telefon: | 081712140 |
Fax: | 08171214150 |
E-Mail: | info@wolfratshausen.de |
Anschrift: | Rathausstraße 2, 82544 Egling |
Telefon: | 0817693120 |
Fax: | 08176931212 |
E-Mail: | gemeinde@egling.de |
Anschrift: | Hauptstraße 54, 82549 Königsdorf |
Telefon: | 0817993120 |
Fax: | 08179931222 |
E-Mail: | info@gemeinde-koenigsdorf.de |
Anschrift: | Weipertshausener Str. 5, 82541 Münsing |
Telefon: | 081716298120 |
Fax: | 08177930199 |
E-Mail: | info@muensing.de |
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Geretsried im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen liegt ca. 10km östlich des Starnberger Sees zwischen Loisach und Isar und fand 1083 seine erste schriftliche Nennung. Ein Besuch der Nikolaus-Kapelle als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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