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Fahrschule in Bayreuth im Branchenbuch


Fahrschule Jeray Bayreuth im Branchenbuch Bayreuth

Friedrich-Ebert-Str. 15, 95448 Bayreuth


0921 721388


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Jeray Bayreuth in Bayreuth ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Jeray Bayreuth

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Herzlich willkommen bei Fahrschule Jeray!
Schön, dass Sie zu uns gefunden haben. Wir laden Sie hier ein, sich ein Bild von unserer Fahrschule und unserer Ausbildung zu machen.
Der Erwerb des Führerscheins ist ein wichtiger Schritt im Leben. Daher möchten wir Sie umfassend zu den wichtigsten Themen rund um die Führerscheinausbildung in unserer Fahrschule informieren.
Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Team von der Fahrschule Jeray

Anschrift

StraßeFriedrich-Ebert-Str. 15
PLZ, Ort95448 Bayreuth
Koordinaten49.9471,11.5873
KFZ-Navigation49.9471,11.5872

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstaggeschlossen
Mittwochgeschlossen
Donnerstaggeschlossen
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Unterricht: Mo + Mi 19.00-20.30 Uhr

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Autofahren lernen, Autoführerschein, Fahrlehrer, Ferienfahrschulen, Pkw-Fahrschulen

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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