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Landesfamilienkasse Bayern - Landesamt für Finanzen (keine Kindergeldbearbeitung) in Bayreuth

Tunnelstr. 2, 95448 Bayreuth

(3.4 Sterne, 50 Bewertungen)
Telefon:0921800401
Fax:092180044277
E-Mail:poststelle-bt@lff.bayern.de
Öffnungszeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Mo-Do 13-15 Uhr
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Zuständigkeitsbereich: Bedienstete und Versorgungsempfänger des Staates, der vom Staat errichteten Körperschaften, Anstaltungen und Stiftungen des öffentlichen Rechts.Die Zuständigkeit für die Kindergeldbearbeitung liegt bei der Bundesagentur für Arbeit.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Familienkasse-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 49.94811, Längengrad: 11.57916

Familienkasse Bayreuth: Informationen zu Landesfamilienkasse Bayern - Landesamt für Finanzen

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Familienkasse Bayreuth
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Familienkasse

Die Familienkasse ist als deutsche Bundesfinanzbehörde im Allgemeinen für die Auszahlung von Kindergeld zuständig. Die Landesfamilienkassen unterhalten normalerweise mehrere Standorte im jeweiligen Bundesland.

Zuständigkeiten der Familienkassen

Die wichtigste Zuständigkeit geht schon aus der umfangssprachlichen Bezeichnung „Kindergeldkasse“ hervor. Dabei zählen die Durchführung des Familienleistungsausgleichs, die Zuteilung des Kindergeldzuschlags, die Prüfung von Kindergeldansprüchen und Beratungsmöglichkeiten zu Elterngeld/ Elternzeit sowie Mutterschutz.

Durchführung Familienleistungsausgleich

Die Durchführung des Familienleistungsausgleichs gilt als Hauptaufgabe der Familienkasse. Den gesetzlichen Rahmen dafür bilden das Bundeskindergeldgesetz, das Einkommensteuergesetz sowie bundesbehördliche Weisungen.

Bundeskindergeldgesetz und Kindergeldanspruch

Das Bundeskindergeldgesetz trat erstmals 1995 in Kraft. Das Bundesgesetz enthält Regelungen zum Kindergeld in Deutschland. U. a. findet man im Bundeskindergeldgesetz Angaben zu Kindergeldregelungen, wie z. B. Altersgrenzen und Personenstand.