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Anschrift: | Pfarrer-Busch-Str. 8, 93474 Arrach |
Telefon: | 0994394110 |
Fax: | 09943941130 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-arrach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulweg 4, 93462 Lam |
Telefon: | 0994394150 |
Fax: | 09943941522 |
E-Mail: | poststelle@markt-lam.de |
Anschrift: | Schulstr. 3, 93480 Hohenwarth |
Telefon: | 099469028112 |
Fax: | 099469028125 |
E-Mail: | poststelle@hohenwarth.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 93453 Neukirchen beim Heiligen Blut |
Telefon: | 0994794080 |
Fax: | 09947940840 |
E-Mail: | poststelle@neukirchen.bayern |
Anschrift: | Gemeindezentrum 1, 93471 Arnbruck |
Telefon: | 09945941015 |
Fax: | 09945941033 |
E-Mail: | poststelle@arnbruck.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Rathausweg 1A, 93470 Lohberg |
Telefon: | 0994394130 |
Fax: | 09943941320 |
E-Mail: | poststelle@lohberg.de |
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Arrach liegt im Oberpfälzer Landkreis Cham. Die Gemeinde ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und besteht aus 13 Ortsteilen. Der Ort wurde bereits im Jahre 1383 erstmals urkundlich erwähnt. In Arrach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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