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Sozialämter in Grafenwiesen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0.46 km von Grafenwiesen
Anschrift:Rathausplatz 6, 93479 Grafenwiesen
Telefon:09941940313
Fax:09941940326
E-Mail:martin.fechter@grafenwiesen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
15.86 km von Grafenwiesen
Anschrift:Rachelstraße 6, 93413 Cham
Telefon:0997178295
Fax:09971845295
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-cham.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
bitte mit Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Grafenwiesen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Hohenbogenstraße 10, 93485 Rimbach
Telefon:09941940014
Fax:099412297
E-Mail:poststelle@gemeinde-rimbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
3.48 km von Grafenwiesen
Anschrift:Herrenstraße 5, 93444 Bad Kötzting
Telefon:099416020
Fax:09941602130
E-Mail:rathaus@bad-koetzting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 und Mo, Di, Do 14:00-15:30 Uhr
(1)
Sozialamt
3.67 km von Grafenwiesen
Anschrift:Schulstr. 3, 93480 Hohenwarth
Telefon:099469028113
Fax:099469028125
E-Mail:marco.paulus@hohenwarth.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr, zusätzlich Mi 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt
6.75 km von Grafenwiesen
Anschrift:Kirchplatz 6, 93476 Blaibach
Telefon:09941945012
Fax:09941945020
E-Mail:poststelle@blaibach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.02 km von Grafenwiesen
Anschrift:Pfarrer-Busch-Str. 8, 93474 Arrach
Telefon:09943941111
Fax:09943941130
E-Mail:poststelle@gemeinde-arrach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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