Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 6, 93479 Grafenwiesen |
Telefon: | 09941940313 |
Fax: | 09941940326 |
E-Mail: | martin.fechter@grafenwiesen.de |
Anschrift: | Rachelstraße 6, 93413 Cham |
Telefon: | 0997178295 |
Fax: | 09971845295 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-cham.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hohenbogenstraße 10, 93485 Rimbach |
Telefon: | 09941940014 |
Fax: | 099412297 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-rimbach.de |
Anschrift: | Herrenstraße 5, 93444 Bad Kötzting |
Telefon: | 099416020 |
Fax: | 09941602130 |
E-Mail: | rathaus@bad-koetzting.de |
Anschrift: | Schulstr. 3, 93480 Hohenwarth |
Telefon: | 099469028113 |
Fax: | 099469028125 |
E-Mail: | marco.paulus@hohenwarth.de |
Anschrift: | Kirchplatz 6, 93476 Blaibach |
Telefon: | 09941945012 |
Fax: | 09941945020 |
E-Mail: | poststelle@blaibach.de |
Anschrift: | Pfarrer-Busch-Str. 8, 93474 Arrach |
Telefon: | 09943941111 |
Fax: | 09943941130 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-arrach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Grafenwiesen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und liegt im Oberpfälzer Landkreis Cham. Die Gemeinde besteht aus 11 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1217 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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