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Gewerbeämter in Deggendorf (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Telefon:09913100484
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Deggendorf (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Kommunalaufsicht, Abt. Gewerbe des Landkreises
19.75 km von Deggendorf (Landkreis)
Anschrift:Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen
Telefon:09921601215
Fax:09921601237
E-Mail:poststelle@lra.landkreis-regen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(0)
Gewerbeangelegenheiten des Landkreises Straubing-Bogen
29 km von Deggendorf (Landkreis)
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973125
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(5)
Gewerbeamt des Landkreises
41.07 km von Deggendorf (Landkreis)
Anschrift:Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon:0873187150
Fax:0873187100
E-Mail:info@landkreis-dingolfing-landau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr, Mo, Di, Do 13.30-16.00 Uhr
Anschrift:Grafenauer Str. 44, 94078 Freyung
Telefon:08551570
Fax:08551574507
E-Mail:info@lra.landkreis-frg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
(0)
Gewerbeamt des Landkreises
44.51 km von Deggendorf (Landkreis)
Anschrift:Ringstraße 4-7, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:08561200
Fax:0856120130
E-Mail:info@rottal-inn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 13:30-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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