Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 2, 94539 Grafling |
Telefon: | 09912903612 |
Fax: | 09912903620 |
E-Mail: | info@grafling.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100440 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Birket 34, 94505 Bernried |
Telefon: | 09905740023 |
Fax: | 09905740022 |
E-Mail: | poststelle@bernried-niederbayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais |
Telefon: | 09920940417 |
Fax: | 09920940440 |
E-Mail: | poststelle@bischofsmais.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Krankenhausstr. 22, 94526 Metten |
Telefon: | 09919980522 |
Fax: | 09919980550 |
E-Mail: | rathaus@markt-metten.de |
Anschrift: | Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09912960440 |
Fax: | 09912960199 |
E-Mail: | hartmut.krause@deggendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94560 Offenberg |
Telefon: | 09919980813 |
Fax: | 09919980810 |
E-Mail: | gemeinde@offenberg.bayern.de |
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Die Gemeinde Grafling liegt im Landkreis Deggendorf in Niederbayern. Die Ortschaft wurde bereis im Jahr 805 erstmals in einer Urkunde genannt. Sehenswert sind die St. Florianskapelle und die Andreaskapelle...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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