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Sozialämter in Plattling - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt
4.09 km von Plattling
Anschrift:Preysingplatz 1, 94447 Plattling
Telefon:0993170869
Fax:0993170892
E-Mail:poststelle@plattling.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(0)
Sozialamt des Landkreises
5.48 km von Plattling
Anschrift:Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Telefon:09913100315
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Plattling

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.06 km von Plattling
Anschrift:Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos
Telefon:09938950216
Fax:09938950226
E-Mail:poststelle@vgem-moos.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 13.00-17.30 Uhr
(2)
Sozialamt
6 km von Plattling
Anschrift:Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf
Telefon:099129600
Fax:09912960199
E-Mail:stadt@deggendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Do -16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
(2)
Sozialamt
6.2 km von Plattling
Anschrift:Untere Römerstr. 2, 94527 Aholming
Telefon:0993895050
Fax:09938950522
E-Mail:gemeinde@gemeinde-aholming.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12:00 und Do 12:30-18:00 Uhr
(3)
Sozialamt
7.15 km von Plattling
Anschrift:Krankenhausstr. 22, 94526 Metten
Telefon:09919980512
Fax:09919980550
E-Mail:rathaus@markt-metten.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 7:30-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Do 7:30-12 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(1)
Sozialamt
7.96 km von Plattling
Anschrift:Guntherweg 3, 94557 Niederalteich
Telefon:09901935310
Fax:09901935324
E-Mail:gemeinde@niederalteich.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-17 Uhr und Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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