Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 4, 86647 Buttenwiesen |
Telefon: | 0827499990 |
Fax: | 08274999950 |
E-Mail: | gemeinde@buttenwiesen.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151161 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 12, 86637 Wertingen |
Telefon: | 0827284400 |
Fax: | 08272844110 |
E-Mail: | poststelle@vg-wertingen.de |
Anschrift: | Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim |
Telefon: | 09070966644 |
Fax: | 09070966680 |
E-Mail: | gemeinde@tapfheim.de |
Anschrift: | Fuggerstr. 5, 86690 Mertingen |
Telefon: | 09078960091 |
Fax: | 09078960020 |
E-Mail: | gemeinde@mertingen.de |
Anschrift: | Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf |
Telefon: | 08273999829 |
Fax: | 08273999830 |
E-Mail: | info@vg-nordendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86663 Asbach-Bäumenheim |
Telefon: | 090629690 |
E-Mail: | info@asbach-baeumenheim.de |
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Die Gemeinde Buttenwiesen liegt im bayerischen Landkreis Dillingen a.d. Donau. In einer Urkunde von 1170 wurde die Ortschaft erstmals namentlich erwähnt. Die Lage im Donauried lädt zu Spaziergängen ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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