Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen |
Telefon: | 0907151169 |
Fax: | 090715133169 |
E-Mail: | patricia.biller@landratsamt.dillingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausgasse 1, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 0906789421 |
Fax: | 0906789649 |
E-Mail: | bauen@donauwoerth.de |
Anschrift: | Pflegstraße 2, 86609 Donauwörth |
Telefon: | 090674167 |
Fax: | 090674273 |
E-Mail: | annette.mouraros@lra-donau-ries.de |
Anschrift: | Münchener Straße 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192233 |
Fax: | 0825192375 |
E-Mail: | agathe.mayer@lra-aic-fdb.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1 , 86150 Augsburg |
Telefon: | 082132412899 |
Fax: | 082132412897 |
E-Mail: | denkmal@augsburg.de |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131022425 |
Fax: | 082131021425 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Gundelfingen an der Donau liegt im Landkreis Dillingen an der Donau und am Rand der Schwäbischen Alb. Schon um 750 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. Das Stadtbild wird geprägt durch den Automobil...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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