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Wohnungsämter in Reimlingen - Öffnungszeiten

Info zu Wohnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Wohnungsamt des Landkreises
22.27 km von Reimlingen
Anschrift:Pflegstr. 2, 86609 Donauwörth
Telefon:0906740
Fax:090674273
E-Mail:info@lra-donau-ries.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.30 & Do 14.00 - 17.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Reimlingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Bauamt, Abt. Wohnungsbau des Landkreises
27.56 km von Reimlingen
Anschrift:Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau
Telefon:09071510
Fax:0907151101
E-Mail:poststelle@landratsamt.dillingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-12 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Julius-Bausch-Str. 12, 73430 Aalen
Telefon:073615031362
Fax:073615031477
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo 8:15-11:45 Uhr und 14-16 Uhr
Di 14-16 Uhr
Mi+Fr 8:15-11:11:45 Uhr
Do 8:15-11:45 Uhr und 14-18 Uhr
(14)
Wohnungsamt des Landkreises
31.78 km von Reimlingen
Anschrift:Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz
Telefon:073213210
Fax:073213212410
E-Mail:post@landkreis-heidenheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-11:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(9)
Amt für Wohngeld des Landkreises
40.11 km von Reimlingen
Anschrift:Niederhofener Straße 3, 91781 Weißenburg in Bayern
Telefon:09141902352
Fax:09141902108
E-Mail:poststelle.lra@landkreis-wug.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Wohngeldstelle des Landkreises
45.37 km von Reimlingen
Anschrift:An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg
Telefon:08221950
Fax:0822195240
E-Mail:info@landkreis-guenzburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Wohnungsamt

Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.

Wohnberechtigungsschein

WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.

Sozialer Wohnungsbau

Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist  insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.

Wohngeld

Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.

Wohnungsbindungsgesetz

Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.

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