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Lohnsteuerhilfe Wemding

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Merianstr. 30, 86609 Donauwörth
Telefon:016094725169
E-Mail:stephan.pult@vlh.de
Anschrift:Langestr. 9, 73467 Kirchheim
Telefon:07362920169
E-Mail:elke.moellen@vlh.de
Anschrift:Schabringer Str. 51, 89415 Lauingen
Telefon:09072920509
Fax:09072920509
E-Mail:klaus.ranglack@vlh.de
Anschrift:Marktplatz 4, 86485 Biberbach
Telefon:08271814553
E-Mail:andrea.stemmer@vlh.de
Anschrift:Marktanger 5, 86447 Aindling
Telefon:08237959119
Fax:08237959118
E-Mail:ursula.dohl@vlh.de
Anschrift:Heilsbronner Str. 4, 91564 Neuendettelsau
Telefon:01626528096
E-Mail:stefan.arnold@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 15, 89567 Sontheim
Telefon:073253487
E-Mail:wolfgang.schuck@vlh.de
Anschrift:Am Bögle 32, 86368 Gersthofen
Telefon:08230278507
E-Mail:wolfgang.heim@vlh.de
(12)
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
52.7 km von Wemding
Anschrift:Lärchenhof 24, 86482 Aystetten
Telefon:08214867400
E-Mail:klaus.ranglack@vlh.de
Sprechzeiten:Montag-Donnerstag 10.00 - 16.00
Anschrift:Hammeler Landstr. 14, 86356 Neusäß
Telefon:082154399303
Fax:082154399304
E-Mail:dietmar.ehm@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Wemding? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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