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Gerichtsvollzieher in Ebersberg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Bahnhofstr. 19, 85560 Ebersberg
Telefon:0809282530
Fax:08092825396
E-Mail:poststelle@ag-ebe.bayern.de
Weitere Behörden in der Nähe von Ebersberg
(28)
Obergerichtsvollzieher Schreiner
22.39 km von Ebersberg
Anschrift:Scheibmeirstr. 12, 81827 München
Telefon:08914089585
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 12-14 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Puls
25.5 km von Ebersberg
Anschrift:Otto-Hahn-Straße 31, 85435 Erding
Telefon:01601502415
Fax:087649493853
Sprechzeiten:Di+Do 10-11 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Wagner
25.5 km von Ebersberg
Anschrift:Otto-Hahn-Straße 31, 85435 Erding
Telefon:015122842462
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Reiterer
25.5 km von Ebersberg
Anschrift:Otto-Hahn-Straße 31, 85435 Erding
Telefon:015201610948
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr und Mi 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Sperling
25.5 km von Ebersberg
Anschrift:Otto-Hahn-Straße 31, 85435 Erding
E-Mail:gerichtsvollzieher.sperling@gmx.de
Sprechzeiten:Di+Do 8:30-9:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Ebersberg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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