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Ordnungsämter in Ebersberg - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(8)
Ordnungsamt
1.48 km von Ebersberg
Anschrift:Marienplatz 1, 85560 Ebersberg
Telefon:0809282550
Fax:08092825599
E-Mail:info@ebersberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Ordnungsamt des Landkreises
1.55 km von Ebersberg
Anschrift:Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
Telefon:08092823154
Fax:08092823210
E-Mail:poststelle@lra-ebe.de
Öffnungs­zeiten:Servicezeiten Empfang:
Mo-Mi 7:30-17 Uhr
Do 7:30-18 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Terminvereinbarung erbeten
(2)
Ordnungsamt
10.05 km von Ebersberg
Anschrift:Bahnhofstr. 1, 85617 Aßling
Telefon:08092819436
Fax:08092819460
E-Mail:vg.assling@vg-assling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ebersberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Ordnungsamt
3.21 km von Ebersberg
Anschrift:Berger Str. 3, 85643 Steinhöring
Telefon:08094909218
Fax:08094909280
E-Mail:info@gemeinde-steinhoering.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr
(5)
Ordnungsamt
4.39 km von Ebersberg
Anschrift:Marktplatz 28, 85567 Grafing bei München
Telefon:0809270313
Fax:0809270337
E-Mail:info@grafing.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Ordnungsamt
7.54 km von Ebersberg
Anschrift:Rathausstr. 1, 85614 Kirchseeon
Telefon:0809155248
Fax:080915529948
E-Mail:stephan.baumann@kirchseeon.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Di 14-16 Uhr, Do 14-18 Uhr
(2)
Ordnungsamt
8.47 km von Ebersberg
Anschrift:Rathausplatz 1, 85664 Hohenlinden
Telefon:0812453120
Fax:08124531225
E-Mail:poststelle@hohenlinden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr
(1)
Ordnungsamt
9.6 km von Ebersberg
Anschrift:Schulstr. 3, 83539 Pfaffing
Telefon:0807691980
Fax:08076919813
E-Mail:poststelle@vgem-pfaffing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo 14.00 bis 18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Ebersberg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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