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Hochbauämter in Titting - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt
0.94 km von Titting
Anschrift:Rathausplatz 1, 85135 Titting
Telefon:08423992124
Fax:08423992111
E-Mail:info@titting.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(2)
Hochbauamt des Landkreises
11.39 km von Titting
Anschrift:Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt
Telefon:0842170246
Fax:0842170229
E-Mail:poststelle@lra-ei.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr

Terminvereinbarung erforderlich
Weitere Behörden in der Nähe von Titting

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
8.81 km von Titting
Anschrift:Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen
Telefon:09147941114
Fax:09147941130
E-Mail:info@vg-nennslingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
11.12 km von Titting
Anschrift:Stettener Str. 26, 91177 Thalmässing
Telefon:091739090
Fax:0917390932
E-Mail:info@thalmaessing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 11:30 und Do 13:30 - 18:00 Uhr
(1)
Bauamt (Marktplatz)
11.2 km von Titting
Anschrift:Marktplatz 11, 85072 Eichstätt
Telefon:084216001180
Fax:084216001200
E-Mail:poststelle@eichstaett.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Gundekarstraße 7a, 85072 Eichstätt
Telefon:08421974022
Fax:08421974050
E-Mail:poststelle@vg.eichstaett.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(1)
Bauamt
11.58 km von Titting
Anschrift:Marktplatz 11 + 13, 91171 Greding
Telefon:0846390431
Fax:0846390466
E-Mail:info@greding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Titting
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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